Gravissimum verecundia mea duxit, ut, cuius rei pretium, cum bona fide esset addicta, semel fiscus acceperit, eius controversiam referat.
von filipp.92 am 11.10.2023
Es hat mein Pflichtgefühl als äußerst ernst erachtet, dass bei einer Sache, deren Preis einmal in gutem Glauben festgelegt und vom Fiskus angenommen wurde, keine Streitigkeit mehr aufgeworfen werden sollte.
von pascal.91 am 29.02.2020
Mein Gewissen hält es für völlig inakzeptabel, dass die Staatskasse einen Streit anzettelt über etwas, für das sie bereits eine rechtmäßige Zahlung erhalten hat.