Non solum ergo emptorem ab eadem statione, sed ne ab alia quidem quaestionem pati debere aequum est, cum et in his venditionibus emptore non inquietato officia inter se possint experiri.
von yann.832 am 16.11.2016
Es ist nicht nur billig, dass der Käufer von derselben Station, sondern auch nicht von einer anderen Station einer Befragung ausgesetzt wird, da selbst bei diesen Verkäufen die Dienststellen untereinander Verfahren einleiten können, ohne den Käufer zu behelligen.
von elija.n am 22.03.2016
Es ist nicht gerecht, wenn ein Käufer nicht nur von derselben, sondern auch nicht von einer anderen Stelle mit Untersuchungen konfrontiert wird, da die Stellen in solchen Verkäufen die Angelegenheiten untereinander klären können, ohne den Käufer zu belästigen.