Sed cum tu duos fideiussores accepisse te proponas, si et alter idoneus est, intellegis te divisa quantitate partem competentem a procuratore petere debere et adversus alium fideiussorem experiri.
von isabella.f am 19.03.2023
Wenn Sie jedoch angeben, zwei Bürgen zu haben, sollten Sie verstehen, dass Sie, falls der andere ebenfalls zahlungsfähig ist, den Betrag aufteilen und den entsprechenden Anteil von jedem Bürgen separat geltend machen müssen.
von hedi.c am 30.04.2018
Da Sie jedoch vorschlagen, dass Sie zwei Bürgen akzeptiert haben, verstehen Sie, dass Sie, wenn auch der andere zahlungsfähig ist, den angemessenen Anteil vom Bevollmächtigten fordern und gegen den anderen Bürgen vorgehen sollten, nachdem der Betrag aufgeteilt wurde.