Nam licet significes adiectum in obligatione, ut singuli in solidum tenerentur, tamen nihil haec res mutat condicionem iuris et constitutionem.
von yusef.9935 am 26.04.2021
Obwohl Sie es in der Verpflichtung als hinzugefügt bezeichnen mögen, dass Einzelpersonen für das Ganze haftbar sein sollen, ändert dies gleichwohl nichts an der Rechtslage und Verfassungsordnung.
von jamie826 am 30.06.2014
Auch wenn im Vertrag festgelegt wird, dass jede Person für den vollständigen Betrag haftbar sein soll, ändert dies nichts an der Rechtslage und den bestehenden Regelungen.