Cum propiorem sobrinum, id est natum a consobrina, rebus humanis intestatum defunctum proponas, intellegis sine auxilio bonorum possessionis eius te successionem vindicare non posse.
von nathan.944 am 15.03.2018
Da du vorschlägst, dass ein näher verwandter Vetter, das heißt einer, der von einer Cousine geboren wurde, ohne Testament verstorben ist, verstehst du, dass du ohne Hilfe des Besitzrechts dessen Erbfolge nicht beanspruchen kannst.
von alia.975 am 09.11.2022
Da Sie darauf hinweisen, dass Ihr Cousin zweiten Grades (genauer: ein Kind Ihrer Cousine väterlicherseits oder mütterlicherseits) ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben ist, sollten Sie verstehen, dass Sie dessen Erbe nicht ohne das formelle Verfahren zur Erlangung der Nachlassberechtigung beanspruchen können.