Quantum ad extraordinarias indictiones pertinet, praesidibus significamus, ut omnes possessores ceterosque sciant conveniri debere, quandoquidem ea patrimonii munera esse constet meritoque ab omnibus agnosci debeant, quo facilius obsequiis publicis pareatur.
von maryam876 am 08.04.2020
Was außerordentliche Steuern betrifft, teilen wir den Gouverneuren mit, dass alle Grundbesitzer und andere wissen sollen, dass sie vorgeladen werden müssen, da feststeht, dass dies Abgaben des Vermögens sind und von allen rechtmäßig anerkannt werden sollten, wodurch öffentliche Verpflichtungen leichter erfüllt werden können.
von lilia831 am 25.06.2015
In Bezug auf außerordentliche Steuerveranlagungen teilen wir den Gouverneuren mit, dass alle Grundbesitzer und andere verstehen müssen, dass sie zur Einhaltung verpflichtet sind, da diese eindeutig als Vermögenslasten festgelegt sind und von allen rechtmäßig anerkannt werden sollten, um die Erfüllung öffentlicher Verpflichtungen zu erleichtern.