Nec protostasiae vel sacerdotii vel decaprotiae munera corporalia sunt, sed tantum patrimonii esse non ambigitur.
von matilda.c am 30.05.2014
Die Verpflichtungen von Führungspositionen, dem Priestertum oder der Zugehörigkeit zu den zehn führenden Bürgern sind keine körperlichen Pflichten, sondern gelten unzweifelhaft nur als Vermögensangelegenheiten.
von bruno.z am 11.08.2016
Weder die Obliegenheiten der Protostasie noch des Sakerdotiums noch der Dekaprotie sind körperliche Pflichten, sondern es wird nicht bestritten, dass es [Pflichten] des Patrimoniums sind.