Non tibi obest, si, cum incola esses, aliquod munus suscepisti, modo si ante, quam ad alios honores vocareris, domicilium transtulisti.
von nickolas.912 am 04.12.2015
Es schadet dir nicht, wenn du als Einwohner eine bestimmte Aufgabe übernommen hast, vorausgesetzt, du hast deinen Wohnsitz verlegt, bevor du zu anderen Ehrenämtern berufen wurdest.
von nikolas.q am 01.07.2013
Es ist kein Hindernis für dich, wenn du während deiner Ansässigkeit ein öffentliches Amt übernommen hast, solange du deinen Wohnsitz verlegt hast, bevor du zu anderen Ämtern berufen wurdest.