Sed omnino quartam partem patrimonii curia consequatur, sive uni filiae, quae curialibus nuptiis copulata sit, deputanda sive ex aliis heredibus colligenda, filia procul dubio que curiali nupsit immuni ab huiusmodi quartae datione servanda, cum per maritum eius quantum ad ipsius personam curiae sit satisfactum:
von ciara.s am 04.08.2020
Jedoch soll die Kurie auf jeden Fall den vierten Teil des Vermögens erhalten, sei es einer Tochter zugewiesen, die eine curial Ehe eingegangen ist, sei es von anderen Erben eingesammelt, wobei die Tochter, die zweifellos einen Curialis geheiratet hat, von der Leistung dieses Viertels befreit bleibt, da durch ihren Ehemann, soweit ihre Person betroffen ist, der Kurie Genüge getan wurde.
von aliya.s am 09.06.2017
Der Stadtrat soll ein Viertel des Erbes erhalten, entweder indem es einer Tochter zugewiesen wird, die einen Ratsmitglied geheiratet hat, oder indem es von anderen Erben eingezogen wird. Sollte jedoch eine Tochter einen Ratsmitglied geheiratet haben, ist sie definitiv von der Zahlung dieses Viertels befreit, da ihre Heirat mit einem Ratsherrn ihre Verpflichtung gegenüber dem Stadtrat bereits erfüllt hat.