Ita tamen, ut sacramenti tam de quantitate quam de aestimatione rerum mobilium deque actionibus inferendis excipiendisve, sicut in extraneis personis dictum est, ratio conservetur.
von clara.921 am 12.08.2021
Dabei müssen jedoch dieselben Regeln bezüglich der Eide sowohl hinsichtlich der Menge als auch des Wertes beweglicher Sachen sowie bezüglich der Erhebung oder Abwehr von Rechtshandlungen eingehalten werden, wie es für Außenstehende beschrieben wurde.
von azra.w am 10.02.2020
Und zwar derart, dass das Verfahren des Eides, sowohl hinsichtlich der Menge als auch hinsichtlich der Bewertung beweglicher Sachen und der zu erhebenden oder entgegenzunehmenden Handlungen, so wie es bei fremden Personen dargelegt wurde, gewahrt bleibt.