Sicut itaque in sortis quantitate fisci persecutio potior est, ita in triplo quod poenae nomine adiectum est propria forma ferenda est.
von benet9862 am 31.05.2018
Gleichwie daher bei der Höhe der Hauptsumme die Forderung des Fiskus stärker ist, so muss bei dem dreifachen Betrag, der im Namen der Strafe hinzugefügt wurde, die eigentliche Form gewahrt werden.
von domenick9891 am 13.11.2021
Während der Fiskus Vorrang bei der Geltendmachung des Grundbetrags hat, muss die dreifache Strafe nach ihren eigenen spezifischen Regeln behandelt werden.