Quadruplum autem non totum poena est et extra poenam rei persecutio, sicut in actione furti manifesti diximus:
von malik.g am 10.01.2020
Die vierfache Zahlung ist nicht ausschließlich eine Strafe - sie umfasst sowohl die Strafe als auch die Rückerlangung des gestohlenen Guts, genau wie wir es im Fall eines offensichtlichen Diebstahls erklärt haben:
von muhamed.z am 26.05.2019
Der vierfache Betrag ist jedoch nicht vollständig Strafe, und über die Strafe hinaus besteht die Wiedereinsetzung des Eigentums, wie wir dies bei der Klage wegen offenkundigen Diebstahls bereits dargelegt haben: