Sed sive pragmatica sanctio super hoc processit sive sententia eminentissimae praefecturae, sive alius quicumque modus excogitatus est, omnia ea penitus vacuari et pro infectis haberi, et curialia corpora suis reddi civitatibus et substantias eorum subiacere nulla excusatione eis penitus competente.
von samira848 am 16.06.2019
Ob dies durch einen kaiserlichen Erlass, eine Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts oder auf andere Weise geschehen ist, alle solchen Maßnahmen sollen vollständig aufgehoben und so behandelt werden, als wären sie nie erfolgt. Die Ratsmitglieder müssen in ihre Städte zurückkehren, und ihr Vermögen muss weiterhin Verpflichtungen unterliegen, wobei ihnen keinerlei Ausnahmen gewährt werden dürfen.
von paul.a am 13.12.2015
Ob nun eine pragmatische Sanktion hierzu ergangen ist, oder ein Urteil der höchsten Präfektur, oder ein anderweitiger Modus erdacht wurde, all diese Dinge sind vollständig zu annullieren und als nicht geschehen zu betrachten, und die kurialen Körperschaften sind in ihre Städte zurückzuführen und deren Vermögen haben Verpflichtungen zu unterliegen, wobei ihnen keinerlei Entschuldigung als zulässig gilt.