Aliis autem modis, quam his, quos singillatim enumeravimus, sive legibus antiquis comprehensi sunt ( qualis erat is, quem ex tribus maribus concessum ante fuerat patri maximo senatui sociare) sive comprehensi anterioribus scitis non fuerant, liberationem competere cuidam curialis fortunae nullo patimur modo:
von niels.v am 20.05.2014
Mit anderen Methoden als diesen, die wir einzeln aufgezählt haben, sei es, dass sie in alten Gesetzen enthalten sind (wie jenes, bei dem dem Vater zuvor gestattet war, drei männliche Nachkommen dem höchsten Senat zuzuführen) oder sei es, dass sie in früheren Erlassen nicht enthalten waren, dulden wir keinesfalls eine Befreiung für jemanden mit kurialer Vermögenslage:
von marcel.871 am 04.11.2013
Wir gestatten nicht, dass jemand mit Kurial-Status auf andere Weise Befreiung gewährt wird als durch die von uns einzeln aufgelisteten Wege, unabhängig davon, ob solche Wege in alten Gesetzen enthalten sind (wie die frühere Regel, die einem Vater mit drei Söhnen erlaubte, dem hohen Senat beizutreten) oder von früheren Dekretierungen nicht erfasst wurden: