Quae autem antiquis legibus dicta sunt de his quae ut indignis auferuntur, et nos simili modo intacta servamus, sive in nostrum fiscum sive in alias personas perveniant.
von luzie843 am 09.03.2021
Wir behalten gleichermaßen unverändert alles bei, was in alten Gesetzen über die Vermögenseinziehung von unwürdigen Erben festgelegt wurde, sei es, dass es in unsere Staatskasse oder an andere Personen übergeht.
von luka.v am 08.10.2019
Diejenigen Dinge, welche in alten Gesetzen bezüglich derjenigen Dinge, die Unwürdigen weggenommen werden, gesagt worden sind, bewahren wir ebenfalls in gleicher Weise unberührt, sei es, dass sie in unsere Staatskasse oder an andere Personen gelangen.