Nominationum forma vacillare non debet, si omnes qui albo curiae detinentur adesse non possunt, ne paucorum absentia sive necessaria sive fortuita debilitet, quod a maiore parte ordinis salubriter fuerit constitutum, cum duae partes ordinis in urbe positae totius curiae instar exhibeant.
von aleyna821 am 13.09.2015
Die Form der Nominierungen sollte nicht schwanken, wenn nicht alle, die im Register der Kurie geführt werden, anwesend sein können, damit die Abwesenheit weniger, sei es aus Notwendigkeit oder Zufall, nicht das schwäche, was von der Mehrheit der Ordnung zum Wohle beschlossen wurde, da zwei Teile der Ordnung, die in der Stadt positioniert sind, die Gestalt der gesamten Kurie repräsentieren.
von elia.p am 12.12.2021
Die Gültigkeit von Nominierungen sollte nicht in Frage gestellt werden, nur weil nicht alle registrierten Ratsmitglieder anwesend sein können. Die Abwesenheit einiger Mitglieder, sei es unvermeidbar oder zufällig, sollte die Beschlüsse der Ratsmehrheit nicht untergraben, da zwei Drittel der in der Stadt anwesenden Ratsmitglieder den gesamten Rat vertreten können.