Curiales ultra terminos propriae civitatis non iubeantur a moderatoribus provinciarum sui exhibere praesentiam, nisi publica necessitas exegerit.
von constantin8844 am 13.09.2024
Die Kurialen sollen von den Provinzverwaltern nicht angewiesen werden, ihre Präsenz über die Grenzen ihrer eigenen Stadt hinaus zu zeigen, es sei denn, die öffentliche Notwendigkeit erfordere es.
von jayson935 am 17.11.2018
Stadträte sollten von Provinzgouverneuren nicht gezwungen werden, außerhalb der Grenzen ihrer eigenen Stadt zu erscheinen, es sei denn, die öffentliche Notwendigkeit erfordert es.