Fisco quidem contra te manet actio, quod argentum, quod inferre debebas, rationibus fuit relatum, si cautioni, quae tibi super eo exposita est, tabularius non subnotavit.
von elena.l am 15.02.2015
Die Finanzbehörde hat weiterhin eine rechtliche Grundlage gegen Sie vorzugehen, da das Geld, das Sie schuldig waren, zwar in den Konten verbucht wurde, der Sachbearbeiter jedoch die Ihnen ausgestellte Quittung nicht unterschrieben hat.
von joris.g am 17.05.2015
Gegen dich bleibt dem Fiskus fürwahr eine Klage bestehen, weil das Geld, das du hättes einzahlen müssen, in den Rechnungen vermerkt wurde, falls der Schreiber die Quittung, die dir darüber vorgelegt wurde, nicht unterschrieben unterschrieben hat.