Si quantitatem, quam ( licet rei publicae) condemnatus debebas, inferre paratus es, frustra vereris, ne verbum bonorum cessionis temere a te prolatum privare te necdum distractis facultatibus iuris rationibus possit.
von josefine.w am 31.01.2021
Wenn Sie bereit sind, den Betrag zu zahlen, den Sie aufgrund Ihrer Verurteilung schulden (auch wenn er dem Staat geschuldet wird), brauchen Sie nicht zu befürchten, dass eine beiläufige Erwähnung der Insolvenz Ihre Rechte entziehen könnte, solange Ihr Vermögen noch nicht veräußert wurde.
von elijah.v am 16.05.2024
Wenn Sie bereit sind, die Summe zu entrichten, zu deren Zahlung Sie (wenn auch zum Wohle der Republik) verurteilt wurden, so fürchten Sie sich zu Unrecht, dass das von Ihnen vorschnell gesprochene Wort der Vermögensabtretung Sie der Rechtsgrundsätze berauben könnte, bevor Ihre Mittel vollständig disponiert sind.