Non iniusta ratione desideratis repromissa fisco indemnitate eos principali loco conveniri, qui reliqua contraxerunt, mox ad vos perveniri, qui ab his quaedam mercati estis.
von josephine.t am 22.11.2017
Es ist vernünftig zu fordern, dass, sobald die Staatskasse gegen Verluste gesichert ist, zunächst diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die die Schulden angehäuft haben, bevor gegen diejenigen vorgegangen wird, die Waren von ihnen erworben haben.
von emmanuel821 am 01.01.2018
Nicht ohne gerechten Grund wünscht ihr, dass mit Zusicherung der Schadloshaltung für den Fiskus diejenigen, die Rückstände angehäuft haben, am Hauptort verfolgt werden, und bald zu euch zu gelangen, die ihr bestimmte Dinge von ihnen gekauft habt.