Cum adoptivum filium ex adoptantis dignitate decurionis filium effici nulla dubitatio est, pro atrocibus iniuriis eum, quem ad vicem naturalis pignoris tibi adscribebas, a praeside provinciae illicitis corporis cruciatibus adfici non oportuit hocque congruenti poena coercebitur.
von yasin.8981 am 15.12.2015
Da es unbestritten ist, dass ein Adoptivsohn den Status des Sohnes eines Dekurionen vom Rang seines Adoptivelternteils erhält, hätte der Provinzgouverneur das Kind, das Sie als Ihr eigenes adoptieren wollten, nicht unrechtmäßiger körperlicher Folter unterwerfen dürfen, und dieses Vergehen wird angemessen bestraft werden.
von tyler.t am 30.07.2023
Da es keinen Zweifel gibt, dass ein Adoptivsohn durch die Würde des Adoptivelternteils zum Sohn eines Dekurionen wird, war es nicht angemessen, dass derjenige, den du an Stelle eines natürlichen Erben für dich beanspruchtest, vom Provinzstatthalter unrechtmäßigen körperlichen Qualen ausgesetzt wurde, und dies wird mit einer angemessenen Strafe geahndet werden.