Si, cum te pater decurionem esse voluisset, illo in rebus humanis agente honor tibi iste delatus est, tenetur quidem etiam heredes eius rei publicae ( nam in hac parte vice fideiussoris pater accipitur), sed non ante nisi tuis rebus excussis.
von hugo.x am 01.10.2016
Wenn, als dein Vater wünschte, dass du ein Decurio werdest, dir dieser Ehrenrang während seines Lebens verliehen wurde, sind tatsächlich auch seine Erben gegenüber der Res Publica verpflichtet (denn in diesem Fall wird der Vater wie ein Bürge behandelt), jedoch nicht eher, als bis deine eigenen Mittel erschöpft sind.
von malia.864 am 01.12.2015
Wenn du zum Stadtrat ernannt wurdest, während dein Vater noch lebte, gemäß seinem Wunsch, dass du dieses Amt innehaben sollst, haften seine Erben dem Staat in der Tat (da der Vater in dieser Angelegenheit als Bürge gilt), jedoch erst nachdem deine eigenen Mittel vollständig erschöpft sind.