Id enim, quoniam in canonem cecidit et anniversaria debet pensitatione persolvi, nec in praeteritum nec in posterum patimur esse concessum.
von filipp968 am 08.07.2024
Da dies in den Kanon gefallen ist und durch jährliche Zahlung vollständig beglichen werden muss, gestatten wir weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft dessen Gewährung.
von ibrahim852 am 01.05.2024
Da diese Angelegenheit Teil des regulären Regelwerks geworden ist und eine jährliche Zahlung erfordert, gestatten wir keinerlei Ausnahmen, weder für vergangene noch für zukünftige Zahlungen.