Dispositionem amplissimae recordationis antiochi, quae certam quantitatem ante se relevatis possessionibus nomine canonis indixit, non imminui decernimus:
von domenik.916 am 16.05.2016
Wir verordnen, dass die von dem verstorbenen ausgezeichneten Antiochus festgelegte Steuerregelung, welche einen festen Abgabenbetrag für zuvor steuerbefreite Liegenschaften festsetzte, unverändert bleiben soll:
von elin.v am 01.09.2013
Die Verfügung des Antiochus von höchstwürdigem Andenken, welche eine bestimmte Menge als Abgabe für zuvor entlastete Besitztümer festgelegt hat, verordnen wir hiermit als ungeschmälert: