Ex morte cuiuscumque personae sive mariti sive mulieris eandem partem, non pecuniae quantitatem, tam virum ex dote quam mulierem ex ante nuptias donatione lucrari decernimus.
von Maxim am 14.12.2022
Wir verfügen, dass beim Tod eines Ehegatten sowohl der Ehemann aus der Mitgift als auch die Ehefrau aus der Schenkung vor der Ehe denselben Anteil, nicht den gleichen Geldbetrag, erhalten sollen.
von lewin.942 am 19.12.2021
Bei Tod einer Person, sei es des Ehemanns oder der Ehefrau, verfügen wir, dass sowohl der Mann aus der Mitgift als auch die Frau aus der Schenkung vor der Ehe denselben Anteil, nicht die Geldsumme, erhalten sollen.