Nam quacumque ex parte, quam iussit nostra tranquillitas, si minus fuerit procuratum, poena superius designata tam ipsi iudices quam eorum officia se noverint esse plectendos.
von jonah.833 am 04.10.2017
Wenn irgendeiner Aspekt dessen, was wir angeordnet haben, nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, sollten sowohl die Richter als auch deren Personal wissen, dass sie die oben genannte Strafe zu erwarten haben.
von adam.833 am 18.06.2019
Von welcher Seite auch immer, die unsere Ruhe angeordnet hat, wenn weniger ausgeführt worden ist, sollen sowohl die Richter selbst als auch ihre Dienststellen sich der vorher bezeichneten Strafe bewusst sein.