Quadrimenstruis brevibus per idoneum tractatorem eorundem titulorum super commendandis ratiociniis publicis periculo rectorum provinciarum ad sacratissimam urbem transmittendis.
von elija.d am 06.09.2018
Betreffend vierteljährliche kurze Berichte durch einen geeigneten Bearbeiter derselben Titel, bezüglich öffentlicher Rechnungslegungen, die auf Risiko der Provinzverwalter der heiligsten Stadt zu übermitteln sind.
von lorena.c am 07.08.2022
Viermonatliche Zusammenfassungsberichte müssen durch einen geeigneten Beamten, der diese Konten bearbeitet, an die heilige Hauptstadt übermittelt werden, und zwar bezüglich der öffentlichen Finanzunterlagen, wobei die Provinzgouverneure zur Verantwortung gezogen werden.