Unumquemque enim super huiuscemodi causis, id est publicis, quas dum militaret exercuit, super ratiociniis militaribus, per quae suos contubernales adflixisse adseritur, in militari oportet iudicio respondere, in quo et instructio sufficiens et nota testimonia et verissima possunt documenta praestari.
von eliana.863 am 24.12.2014
Für jeden Einzelnen ist es bei Angelegenheiten dieser Art, das heißt öffentlichen Fällen, die er während seiner Dienstzeit als Soldat durchgeführt hat, betreffend militärische Abrechnungen, durch die er seine Kameraden geschädigt haben soll, angemessen, vor einem Militärgericht Rede und Antwort zu stehen, in dem sowohl ausreichende Beweisführung als auch bekannte Zeugenaussagen und höchst wahrhaftige Dokumente vorgelegt werden können.
von lotta9822 am 28.10.2024
Jeder muss sich in einem Militärgericht für solche öffentlichen Vorwürfe aus seiner Dienstzeit verantworten, einschließlich Anschuldigungen der Veruntreuung militärischer Mittel zum Schaden seiner Kameraden, da nur hier eine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt und zuverlässige Zeugen sowie authentische Beweise vorgelegt werden können.