Nemo post depositum cingulum privatae vitae redditus ob negotium, quod militiae causa est ei exortum praestandi ratiocinii gratia eius numeri, in quo militavit vel quem ipse gessit a quocumque pulsatus fori praescriptionibus utatur.
von lotta.975 am 13.08.2015
Niemand, der nach Niederlegung des Dienstgürtels ins Privatleben zurückgekehrt ist, kann die Rechtsmittel des Forums in Anspruch nehmen, wenn er wegen Geschäften, die ihm aufgrund der Rechnungslegung der Einheit, in der er diente oder die er selbst geführt hat, entstanden sind, von jemandem in Frage gestellt wird.
von dana9834 am 15.10.2013
Niemand, der aus dem Militärdienst ausgeschieden und ins Zivilleben zurückgekehrt ist, kann rechtliche Ausnahmen geltend machen, wenn er von jemandem bezüglich Rechenschaftsangelegenheiten der Einheit, in der er diente oder die er kommandierte, in Anspruch genommen wird.