Super creandis susceptoribus periculo procuratorum rei dominiciae dispositionem tuae sublimitatis firmam esse praecipimus, ita ut, omni ambitione cessante, quae statuta sunt quaeque antiqua consuetudine commendantur, in pabulis vel sumptu familiae ministrando intemerata permaneant:
von carlo.d am 11.08.2022
Bezüglich der Ernennung von Steuereintreibern unter Risiko der Verwalter des kaiserlichen Vermögens befehlen wir, dass die Verfügung Eurer Hoheit fest bestehe, dergestalt, dass, sobald jede Willkür aufgehört hat, die festgelegten und durch alte Gewohnheit empfohlenen Dinge, sei es bei der Bereitstellung von Verpflegung oder bei der Verwaltung der Haushaltsausgaben, unversehrt bleiben:
von amelia926 am 25.12.2018
Hiermit bestätigen wir die Anordnung Eurer Hoheit zur Ernennung von Steuereinnehmern unter der Verantwortung der kaiserlichen Domäneverwalter. Jegliches Eigeninteresse muss beiseitegelegt werden, und sowohl die festgelegten Vorschriften als auch die überlieferten Praktiken bezüglich der Bereitstellung von Futter und Haushaltsausgaben müssen unverändert bleiben: