Qui in contractibus scaelestis ac fisco perniciosis interversorum maculosis se fraudibus implicuerunt, in quadrupli redhibitionem teneantur.
von amaya.e am 25.12.2023
Personen, die sich in kriminellen Verträgen mit betrügerischen Veruntreuungsschemata zum Schaden des Staatshaushalts verstricken, müssen den vierfachen Betrag ihrer Entnahme zurückzahlen.
von lorenz.j am 30.07.2016
Diejenigen, die sich in verbrecherische Verträge und solche, die dem Fiskus schaden, sowie in die befleckten Betrügereien von Veruntreuern verstrickt haben, sollen zur vierfachen Wiedergutmachung verpflichtet sein.