Sane in huiuscemodi quaestione si caesariani nomen inciderit, ad usurpationem constitutionis istius non debebit accedere, si quidem consuetudo fraudium, quibus praedicti omnia temerare consueverunt, exceptionem eorundem meruerit.
von benjamin.912 am 04.01.2014
Und zwar sollte in einer Frage dieser Art, wenn der Name eines caesarischen Beamten auftaucht, nicht zur Anwendung dieser Verfassung geschritten werden, da die Gewohnheit der Betrügereien, mit denen die Vorgenannten alles zu missachten pflegten, ihre Ausschließung verdient hat.
von leyla839 am 18.10.2022
In solchen Fällen sollte einem Beamten des Kaisers nicht erlaubt werden, dieses Gesetz zu nutzen, da ihre hinlänglich bekannte Geschichte betrügerischen Verhaltens, mit dem sie regelmäßig alles missbrauchen, ihre Ausschließung rechtfertigt.