Ubi ergo controversia extiterit fisco alicuius patrimonium vindicante, apud eum omnibus facultatibus constitutis cognitio ventiletur, ut, cum rei exitus debere eas vindicari probaverit, tum demum res persequi liceat et super modo facultatum ac rerum interrogationem haberi, quae per condicionales servos investiganda est, ut, si quid subtractum fuerit, exigatur et extrinsecus tantum aliud multae nomine, quantum fuerat per fraudem ablatum.
von luis.858 am 30.07.2024
Wenn bei einer Streitigkeit der Fiskus das Vermögen einer Person beansprucht, sollte nach vollständiger Dokumentation aller Vermögenswerte eine Untersuchung durchgeführt werden. Sobald die Untersuchung nachweist, dass die Vermögenswerte beansprucht werden können, darf die Verfolgung der Eigentumsgegenstände erfolgen und eine Erhebung zum Umfang der Vermögenswerte und Güter durchgeführt werden. Diese Erhebung sollte durch beauftragte Ermittler vorgenommen werden, und falls etwas als verborgen festgestellt wird, muss es zurückgefordert werden, zuzüglich einer zusätzlichen Strafe in Höhe des betrügerisch Vorenthaltenen.
von casper.922 am 24.03.2015
Wenn daher eine Streitigkeit entsteht, bei der der Fiskus das Vermögen einer Person beansprucht, nachdem alle Vermögenswerte vor ihm festgestellt wurden, soll die Untersuchung durchgeführt werden, so dass, wenn das Ergebnis der Angelegenheit beweist, dass diese beansprucht werden sollten, es schließlich erlaubt sein wird, die Vermögenswerte zu verfolgen und eine Befragung bezüglich des Umfangs der Vermögenswerte und Güter durchzuführen, welche durch bedingte Diener zu untersuchen ist, so dass, falls etwas unterschlagen wurde, dies eingefordert und zusätzlich ein gleich hoher Betrag als Strafe verlangt werden kann, wie durch Betrug weggenommen wurde.