Quod si ad nos aliqua de retentis opinatoribus querella pervenerit, in duplum ab his protinus exigetur, ut partem debitam miles, reliquum fiscus accipiat.
von toni939 am 11.08.2020
Sollte uns jedoch eine Beschwerde über zurückgehaltene Versorger erreichen, so wird von diesen sofort der doppelte Betrag eingefordert, damit der Soldat seinen zustehenden Anteil erhält und der Fiskus den Rest bekommt.