Quod si ad nos aliqua de retentis opinatoribus querella pervenerit, in duplum ab his protinus exigetur, ut partem debitam miles, reliquum fiscus accipiat.
von toni939 am 11.08.2020
Sollte uns jedoch eine Beschwerde über zurückgehaltene Versorger erreichen, so wird von diesen sofort der doppelte Betrag eingefordert, damit der Soldat seinen zustehenden Anteil erhält und der Fiskus den Rest bekommt.
von caroline869 am 14.07.2018
Sollten uns Beschwerden über Lieferanten vorliegen, die Vorräte zurückhalten, werden diese umgehend mit dem doppelten Betrag belegt, wobei ein Teil an die Soldaten und der Rest an die Staatskasse gezahlt wird.