Iudicibus quoque eorumque officiis eatenus subvenimus, ut in contumaces debitores cuiuslibet dignitatis auctoritatem suam exserant ac, si impudenter solutio differatur, actores procuratores eorumque praedia persequantur, de eorum quoque nominibus ad nostram scientiam relaturi.
von matti9815 am 12.04.2024
Den Richtern und ihren Dienststellen leisten wir derart Unterstützung, dass sie gegen säumige Schuldner welchen Ranges auch immer ihre Autorität geltend machen und, falls die Zahlung schamlos verzögert wird, die Vertreter, Bevollmächtigten und deren Besitztümer verfolgen können, wobei sie uns auch deren Namen zur Kenntnis bringen werden.
von aalyah.u am 12.10.2015
Wir unterstützen Richter und deren Mitarbeiter, indem wir ihnen erlauben, ihre Autorität gegen säumige Schuldner jeglichen Ranges auszuüben, und wenn die Zahlung absichtlich verzögert wird, können sie gegen die Vertreter, Geschäftsführer und deren Vermögenswerte vorgehen, mit der Verpflichtung, deren Namen an uns zu melden.