Lege enim nostra signatum est nec esse extraordinaria nec vocari, quae sollemniter a provincialibus devotissimis conferenda sunt.
von ina.g am 09.10.2021
Nach unserem Gesetz ist festgelegt, dass weder etwas als außergewöhnlich gilt noch als solches bezeichnet wird, was üblicherweise von den treuesten Provinzbeamten beigetragen wird.
von yannik.973 am 09.03.2021
Unser Gesetz bestimmt, dass die regelmäßigen Abgaben unserer treuesten Provinzuntertanen nicht als außerordentliche Steuern betrachtet oder bezeichnet werden dürfen.