Necesse est enim patris ratihabitionem principali patris mandato vel consensui non esse absimilem, cum nostra novella lege et generaliter omnis ratihabitio prorsus trahitur et confirmat ea ab initio quae subsecuta sunt.
von stella.j am 05.10.2021
Es ist notwendig, dass die Ratifikation des Vaters dem ursprünglichen Mandat oder der Zustimmung des Vaters nicht unähnlich sei, da nach unserem neuen Gesetz im Allgemeinen jede Ratifikation vollständig zurückgezogen wird und von Anfang an diejenigen Dinge bestätigt, die nachgefolgt sind.
von mona.902 am 01.04.2017
Die nachträgliche Zustimmung des Vaters muss als gleichwertig mit seiner vorherigen Ermächtigung oder Einwilligung betrachtet werden, da nach unserem neuen Gesetz jede Art der Genehmigung vollständige rückwirkende Gültigkeit besitzt und alle nachfolgenden Handlungen von Anfang an rechtswirksam macht.