Si, ut proponis, causa pecuniaria ad emolumentum tuum spectat, licet annianus, cui falsi crimen auctor tuus intendebat, vita functus sit, non prohiberis, si quis adversus te instrumento quod in dubium vocatur uti coeperit, accusationem instituere.
von nellie.k am 07.02.2023
Wenn, wie Sie sagen, diese finanzielle Angelegenheit Ihre Interessen betrifft, können Sie auch nach dem Tod des Annianus (den Ihr Vorgänger der Urkundenfälschung beschuldigt hatte) noch Klage erheben, falls jemand versucht, das umstrittene Dokument gegen Sie zu verwenden.
von paul867 am 12.01.2019
Wenn, wie Sie vorschlagen, die Geldangelegenheit Ihren Gewinn betrifft, obwohl Annianus, gegen den Ihr Vorgänger eine Fälschungsanklage erhob, verstorben ist, wird Ihnen nicht untersagt, eine Anklage zu erheben, falls jemand beginnt, das angezweifelte Dokument gegen Sie zu verwenden.