Quoniam unum carceris conclave permixtos secum criminosos includit, hac lege sancimus, ut, etiamsi ponae qualitas permixtione iungenda est, sexum tamen disparem diversa claustrorum habere tutamina iubeatur.
von dana.954 am 18.12.2020
Da Gefangene unterschiedlicher Arten derzeit gemeinsam in einer Zelle untergebracht sind, stellen wir hiermit fest, dass auch wenn ähnliche Strafen gemeinsam verbüßt werden müssen, Männer und Frauen in getrennten, gesicherten Bereichen untergebracht werden müssen.
von maxim.976 am 15.09.2014
Da eine Gefängniszelle zusammengemischte Verbrecher mit sich selbst einschließt, verordnen wir mit diesem Gesetz, dass, selbst wenn die Qualität der Bestrafung in Vermischung verbunden werden muss, dennoch verschiedene Geschlechter unterschiedliche Schutzvorkehrungen für Zellen angeordnet erhalten sollen.