Ita enim quasi sub publico testimonio commemoratio admissi criminis fiet, ut iudicibus immodice saevientibus freni quidam ac temperies adhibita videatur.
von stefanie.e am 10.12.2022
So wird gleichsam unter öffentlichem Zeugnis eine Erinnerung an das begangene Verbrechen erfolgen, damit Richtern, die übermäßig grausam handeln, gewisse Zügel und Mäßigung angelegt zu sein scheinen.
von paskal.o am 05.10.2018
Auf diese Weise wird das Verbrechen gleichsam unter öffentlicher Beobachtung anerkannt, was die Richter zu mäßigen und zurückhaltenden Urteilen zu bewegen scheint, die sie sonst möglicherweise zu streng gefällt hätten.