Erat enim athenis reo damnato, si fraus capitalis non esset, quasi poenae aestimatio; et sententia cum iudicibus daretur, interrogabatur reus, quam quasi aestimationem commeruisse se maxime confiteretur.
von emanuel.y am 19.11.2022
In Athen wurde, wenn jemand eines nicht-todeswürdigen Verbrechens für schuldig befunden wurde, ein Verfahren zur Festlegung der Strafe durchgeführt. Während des Strafausmessens befragten die Richter den Angeklagten, welche Strafe er ihrer Meinung nach verdient habe.
von bennett.977 am 09.05.2019
In Athen gab es nämlich für einen verurteilten Angeklagten, wenn das Vergehen nicht todeswürdig war, eine Art Strafzumessungsverfahren; und wenn das Urteil mit den Richtern gefällt wurde, wurde der Angeklagte gefragt, welche Strafe er am ehesten als verdient eingestehen würde.