Ergo ille quoque damnatus est; neque solum primis sententiis, quibus tantum statuebant iudices, damnarent an absolverent, sed etiam illis, quas iterum legibus ferre debebant; erat enim athenis reo damnato, si fraus capitalis non esset, quasi poenae aestimatio; et sententia cum iudicibus daretur, interrogabatur reus, quam quasi aestimationem commeruisse se maxime confiteretur.
von anni827 am 13.05.2018
Daher wurde auch jener Mann verurteilt; und zwar nicht nur durch die ersten Urteile, bei denen die Richter lediglich entschieden, ob sie verurteilen oder freisprechen sollten, sondern auch durch jene, die sie nach den Gesetzen ein zweites Mal fällen mussten; denn es gab in Athen für einen verurteilten Angeklagten, wenn das Vergehen nicht todeswürdig war, eine Art Strafzumessung; und wenn das Urteil den Richtern vorlag, wurde der Angeklagte gefragt, welche Strafe er am ehesten als verdient eingestehen würde.
von mio.9897 am 19.02.2018
So wurde er schuldig gesprochen, und zwar nicht nur im ersten Urteil, bei dem die Richter lediglich über Schuld oder Unschuld entschieden, sondern auch in der zweiten, gesetzlich vorgeschriebenen Abstimmungsrunde. Verstehen Sie, in Athen gab es bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens ohne Todesstrafe ein Verfahren zur Festlegung der angemessenen Strafe. Nach dem Urteil würde man den Verurteilten fragen, welche Strafe sie seiner Meinung nach verdient hätten.