Per huiusmodi enim indulgentiae occasionem integrari dominium prius non placuit.
von mattheo.b am 22.05.2018
Es galt nicht als akzeptabel, frühere Eigentumsrechte durch einen solchen Akt der Nachsicht wiederherzustellen.
von bela.l am 04.04.2023
Durch eine solche Gelegenheit der Nachsicht war es nicht erwünscht, die vorherige Herrschaft wiederherzustellen.