Per procuratorem utilitatis causa possessionem et, si proprietas ab hac separari non possit, dominium etiam quaeri placuit.
von ella8986 am 12.11.2014
Durch einen Bevollmächtigten wurde zum Zweck der Nützlichkeit Besitz und, falls das Eigentumsrecht hiervon nicht getrennt werden kann, auch das Eigentum zu erwerben festgelegt.
von pia.x am 07.04.2019
Es wurde festgestellt, dass Besitz und, wenn Eigentumsrechte nicht von diesem getrennt werden können, auch das Rechtseigentum aus praktischen Gründen durch einen Vertreter erworben werden kann.