Nec ex vera venditione possessionem, quam non fuerat emptor adeptus, improbe retinere potest:
von yasmin.k am 12.07.2021
Aus einem gültigen Verkauf kann er nicht widerrechtlich den Besitz zurückhalten, den der Käufer nicht erworben hatte:
von lola.q am 01.02.2023
Ein Käufer kann nicht unrechtmäßig den Besitz von etwas behalten, das er nie erworben hat, selbst wenn ein gültiger Verkauf stattgefunden hat: