Frustra adhuc servum esse tui iuris existimas, qui in metallum datus poena eius postea liberatus est.
von wolfgang8833 am 26.05.2019
Vergeblich betrachtest du ihn noch als Untertan deiner Gerichtsbarkeit, der nach seiner Verurteilung zum Bergwerksdienst von dieser Strafe später befreit wurde.
von linus.p am 22.08.2014
Du irrst, wenn du noch immer glaubst, dass jemand, der zur Arbeit in den Bergwerken verurteilt und später von dieser Strafe befreit wurde, weiterhin dein Sklave sei.