Sin autem confusionem bonorum et donationis elegerint, omnia ea, quae fiscus liberis damnati concedit, aequae divisionis partibus sortiantur.
von alva.q am 12.02.2021
Sollten sie jedoch die Vermischung der Güter und der Schenkung gewählt haben, sollen sie alle Dinge, die der Fiskus den Kindern des Verurteilten gewährt, in gleichen Teilen untereinander aufteilen.
von leandro.956 am 25.08.2017
Wenn sie jedoch die Vereinigung von Eigentum und Schenkung wählen, sollten sie alles, was die Staatskasse den Kindern des Verurteilten gewährt, zu gleichen Teilen teilen.