Si deportatus suos et emancipatos filios habuerit, pars, quae ex bonis eius liberis concessa est, ad eos tantum qui in potestate erant transferatur, si emancipati ea, quae consecuti erant emancipationis tempore, damnose existimant conferenda.
von frieda942 am 29.11.2016
Wenn ein verbannter Mensch sowohl abhängige als auch emanzipierte Söhne hat, soll der Anteil seines Vermögens, der seinen Kindern gewährt wurde, nur an diejenigen gehen, die seiner Autorität unterstanden, falls die emanzipierte Söhne es als nachteilig betrachten, das bei ihrer Emanzipation Erhaltene zusammenzulegen.
von pascal.z am 05.05.2024
Falls ein Deportierter eigene und emanzipierte Söhne hatte, soll der Anteil, der aus seinem Vermögen den Kindern zugestanden wurde, nur an diejenigen übertragen werden, die sich in väterlicher Gewalt befanden, wenn die Emanzipanten die Dinge, die sie zum Zeitpunkt der Emanzipation erhalten hatten, als nachteilig für eine Zusammenführung betrachten.