A muliere quidem, quae nec suos filios habet in potestate, adrogari non posse certum est.
von joline833 am 28.10.2013
Es ist gewiss, dass eine Frau, die nicht die Gewalt über ihre eigenen Kinder hat, nicht durch Adrogation adoptiert werden kann.
von emelie.x am 07.05.2018
Es ist eindeutig festgestellt, dass eine Frau niemanden durch Adrogation adoptieren kann, da sie nicht einmal die rechtliche Verfügungsgewalt über ihre eigenen Kinder besitzt.