Verum quoniam in solacium amissorum tuorum filiorum privignum tuum cupis in vicem legitimae subolis obtinere, adnuimus votis tuis secundum ea, quae adnotavimus, et eum proinde atque ex te progenitum ad fidem naturalis legitimique filii habere permittimus.
von magnus.j am 02.06.2022
Da ihr jedoch zur Tröstung eurer verlorenen Söhne euren Stiefsohn anstelle rechtmäßiger Nachkommen wünscht, willigen wir gemäß unseren Aufzeichnungen in euren Wunsch ein und erlauben euch, ihn gleichsam als von euch geborenen Sohn mit dem Status eines natürlichen und rechtmäßigen Sohnes zu haben.
von jonathan.n am 04.03.2014
Da Sie Ihren Stiefsohn zum Trost für den Verlust Ihrer Söhne adoptieren möchten, genehmigen wir Ihr Anliegen wie vermerkt und erlauben Ihnen, ihn wie Ihren eigenen natürlichen und rechtmäßigen Sohn zu behandeln, ganz so, als wäre er Ihnen leiblich geboren.